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Im Folgenden finden Sie einige Informationen zum Thema Schul-/Therapiehund.

Der nachfolgende Film entstand während unserer Ausbildung zum Therapie- und Schulhundteam.
Am Ende der Seite finden Sie Fotos die währen der praktischen Ausbildung entstanden sind...


 

Definitionen:
Schulhund

Er begleitet eine Lehrperson regelmäßig in deren Unterricht. - Durch die Anwesenheit des Schulhundes wird die Lehrperson in der Erziehung unterstützt. - Die Entwicklung der sozialen und emotionalen Kompetenzen, die Steigerung der Kommunikationsfähigkeit und die Förderung der psychischen und physischen Gesundheit werden unterstützt.
Allgmein sind die unten aufgeführten Begriffe nicht klar voneinander abgegrenzt und werden mit unterschiedlichen Bedeutungen genutzt.

  • Schulhund
  • Klassenhund
  • Schulbegleithund
  • Schulbesuchshund
  • Therapiehund
  • Therapiebegleithund

 
Therapiehund

ist ein Haushund, der gezielt in einer tiergestützten medizinischen Behandlung (beispielsweise im Rahmen einer Psychotherapie, Ergotherapie, Physiotherapie, Sprach-Sprechtherapie oder Heilpädagogik) eingesetzt wird. Er ist abzugrenzen vom Assistenzhund, der als ständiger Begleithund für Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder seelischen Einschränkungen ausgebildet und eingesetzt ist. Der Therapiehund ist nicht mit dem „Besuchshund“ zu verwechseln. Besuchshunde werden von Fachpersonal oder auch Ehrenamtlern geführt, um soziale Kontakte von pflegebedürftigen Menschen o. ä. zu erhalten. Sie arbeiten nicht im therapeutischen Sinne, sondern auf sozialer Ebene.

Tiergestützter Therapie

Tiergestützte Intervention ist als Oberbegriff für alle professionell durchgeführten tiergestützten Einsätze mittlerweile anerkannt, obwohl der Begriff „Intervention“ nicht überall auf Anerkennung trifft. Sie umfasst bewusst geplante pädagogische, psychologische und sozialintegrative Angebote mit Tieren für Kinder, Jugendliche, Erwachsene wie Ältere mit kognitiven, sozial-emotionalen und motorischen Einschränkungen, Verhaltensstörungen und Förderschwerpunkten. Sie beinhaltet auch gesundheitsfördernde, präventive und rehabilitative Maßnahmen.

Allgemeine Ziele der tiergestützten Therapie sind

  • die körperlichen, kognitiven und emotionalen Funktionen wiederherzustellen und zu erhalten,
  • die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung von Aktivitäten und Handlungen zu fördern,
  • das Einbezogensein in die jeweiligen Lebenssituation zu fördern und
  • das subjektive Wohlbefinden zu verbessern.

Damit soll erreicht werden, dass der einzelne Mensch in unterschiedlichen Lebensbereichen seinen Fähigkeiten entsprechend agieren und partizipieren kann.

Aufgabe der Fachkraft für tiergestützte Therapie ist es
  • in ihrem grundständigen Berufsfeld oder
  • unter fachkompetenter Einbindung

durch den Einsatz eines Tieres bzw. eines Therapiebegleittier-Teams den Menschen in seinem Bedürfnis nach Linderung seiner Beschwerden, Autonomie und personaler und sozialer Integration zu unterstützen.

Die fachkompetente Einbindung erfolgt je nach Einsatzfeld durch Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Psychologen, (Sozial-)Pädagogen u.a.

Die Fachkraft plant die Maßnahmen anhand verschiedenster Konzepte und Ansätze für unterschiedliche Zielgruppen, führt sie zielorientiert durch und dokumentiert sie anschließend. Die Interventionen der Fachkraft basieren auf dem Beziehungsdreieck Therapeut - Tier - Klient, müssen prozess- und themenorientiert gestaltet sein und durch eine fachlich fundierte Reflexion hinterfragt werden. Die Fachkraft bezieht dabei das soziale Umfeld und andere involvierte Fachkräfte in die Erarbeitung der Zielorientierung und die Verlaufsreflexion beim einzelnen Klienten ein.

 Die folgenden Bilder sind während unserer Ausbildung entstanden.

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